Home
Newsarchiv
FAQ
Abstimmungen
Wörterbuch
Statistik
Impressum
Task Tracker
Suchen
Wer ist online?
Forum
Smalltalk
Filebase (beta)
Onlinegames
21 Gäste
/ news / view / 450 1383 Pagehits | |

Spammen wird in der Schweiz strafbar
Erstellt von mix am 22.03.2006 17:13  
In der Revision des Fernmeldegesetzes ist ein Artikel etwas untergegangen: Spammer sind in der Schweiz nun zivil- als auch strafrechtlich verfolgbar.

Im grossen Getöse um die Öffnung der letzten Meile ist ein Aspekt der Revision des Fernmeldegesetzes, die nun endlich alle parlamentarischen Hürden genommen zu haben scheint, in den Medien bisher etwas untergegangen: Die neue Fassung enthält auch einen Artikel, der es ermöglicht, Spammer in der Schweiz nun zivil- und auch strafrechtlich zu verfolgen. (Genau gesagt enthält das neue Fernmeldegesetz einen Artikel, der auf einen ebenfalls neuen Artikel im "Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb" verweist, der die Definition von Spam enthält.)

Dabei soll in der Schweiz in Zukunft auch das restriktivere "Opt-in"-Modell für unverlangte Werbesendungen gelten: Wer in der Schweiz elektronisch Massenwerbung versenden und nicht als Spammer gelten will, muss vorher dass Einverständnis der Empfänger, solche Werbung zu erhalten, einholen. Es gilt also nicht das von vielen Staaten angewandte "Opt-Out"-Modell, bei dem es genügt, im Mail eine Abmeldemöglichkeit im Stil von "Ich will in Zukunft keine weiteren Mails erhalten" beizufügen.

Wichtig allerdings für Unternehmen, die Ihren bestehenden Kunden Marketingmails zuschicken wollen: Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, gilt nicht als Spammer, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet. Hier ist also kein "Opt-in" notwendig.

Auch ISPs erhalten Klagerecht

Ein weitere Neuerung ist es, dass auch das Klagerecht ausgeweitet werden soll: Nicht nur Spam-Empfänger sollen das Klagerecht besitzen, sondern auch Telekommunikationsunternehmen und ISP, weitere Organisationen wie Konsumentenschutzverbände und der Bund selbst. Ausserdem sollen nicht nur die Versender der Spams selbst, sondern auch ihre "Nutzniesser" belangt werden können – Schweizer Unternehmen können also nicht einfach einen "Dienstleister" im Ausland beauftragen, um diese Bestimmungen zu umgehen.

Ein paradiesisch spamfreies Land wird die Schweiz durch diese neuen Bestimmungen natürlich nicht. Die Krux liegt beim Stichwort "Ausland". Wie der Schweizer E-Mail-Filterdienstleister Apexis Cleanmail anmerkt, stammen weniger als ein Prozent aus der Schweiz aller Spams aus der Schweiz selbst. Und auch Schweizer Spammer, welche den Spam-Spezialisten von Apexis bekannt sind, arbeiten heute meist über Umwege im Ausland, so dass ihre Strafverfolgung schwierig werden dürfte. Erschwerend komme hinzu, dass im Ausland – vor allem in den USA – bereits anderslautende Gesetze in Kraft seien. Die Vielzahl an unterschiedlich ausgerichteten Anti-Spam Gesetzen verunmögliche ein international einheitliches Vorgehen.

Trotzdem begrüsst Apexis die Revision, welche zumindest die Grauzonen in der Schweiz beseitigen werde. Als "wichtigen Schritt zur Eindämmung der Spam-Flut" bezeichnete heute auch Microsoft die neuen Gesetzesartikel – Microsoft Schweiz war bei ihrer Ausarbeitung massgeblich beteiligt. (Hans Jörg Maron)
www.inside-it.ch
 

Du musst eingeloggt sein um Kommentare schreiben und Bewertungen abgeben zu können!
Bewertung:
Anzahl Bewertungen: 1
Anzahl Kommentare: 2
Erstellt von Lord Ghost am 30.03.2006 08:33 Abgegebene Bewertung:
gail... ich glaub ich verklag mix
Erstellt von mix am 30.03.2006 12:28 Abgegebene Bewertung:
lol ;D fu

© 2005 by T-World Crew - Scripting and design by koeniglich.ch
Page rendered in 0,039071s
Nicht eingeloggt
Einloggen
Registrieren
Passwort vergessen
Letzte News
Themen Auswahl
Rana @ 01.02.2011 15:04
haalllloooo! *wink*
FIPU @ 08.08.2010 11:35
Voll was los hier!

[ Smalltalk ]